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   BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78   

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BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78 (https://dejure.org/1978,1017)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1978 - IV ZB 115/78 (https://dejure.org/1978,1017)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1978 - IV ZB 115/78 (https://dejure.org/1978,1017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltsverschulden - Veröffentlichte Entscheidungen - Unkenntnis - Rechtsmittelfrist - Fristversäumung

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 877
  • NJW 2017, 3083
  • MDR 1979, 388
  • FamRZ 1979, 222
  • VersR 1979, 232
  • DB 1979, 1407
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77

    Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78
    Im vorliegenden Fall waren allerdings die Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 1978 - IV ZB 70/77 und 81/77 -, in denen erstmals vom Bundesgerichtshof ausgesprochen worden ist, daß das Oberlandesgericht auch über die Berufung gegen Urteile einer allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts in Familiensachen zu entscheiden hat, bereits veröffentlicht, als der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten mit Schriftsatz vom 19. Mai 1978 Berufung beim Landgericht eingelegt hat (vgl. FamRZ 1978, April-Heft S. 227 und 231 = NJW 1978, Heft 18 vom 3. Mai 1978 S. 889, 890).
  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78
    Der Beklagte hat daraufhin folgenden Sachverhalt, der trotz der Vorschriften der §§ 234, 236 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbs. ZPO noch zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 2, 342; BGH VersR 1976, 732), durch eidesstattliche Versicherung seines damaligen Prozeßbevollmächtigten glaubhaft gemacht: Diesem ist das genannte NJW-Heft jedenfalls erst einige Zeit nach dem 3. Mai 1978 - der 4. Mai war der Himmelfahrtstag - zugegangen; es war ihm nach den Pfingsttagen (14./15. Mai 1978) wegen des großen Arbeitsanfalls und der Vorbereitungsarbeiten für eine mehrtägige berufliche Auslandsreise (19. bis 25. Mai 1978) nicht möglich, die oben angeführten Senatsbeschlüsse rechtzeitig vor Einlegung der Berufung am 19. Mai 1978 zur Kenntnis zu nehmen.
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12

    Form der Berufung: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts am Ende

    Zwar hat sich ein Rechtsanwalt über den Stand der Rechtsprechung zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, NJW 1999, 60; Beschluss vom 20. Dezember 1978 - IV ZB 115/78, NJW 1979, 877).
  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

    Dann muß ein Anwalt, der eine Angelegenheit aus diesem Bereich zu bearbeiten hat, auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1978 - IV ZB 115/78, NJW 1979, 877).
  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterzeichnung mit einer Paraphe

    Der Rechtsanwalt muß sich zwar über den Stand der Rechtsprechung unterrichten (BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1979 - IV ZB 115/78, NJW 1979, 877; Sen.Beschl. v. 9. Januar 1988 - II ZB 11/88, BGHR ZPO § 233 Verschulden 3).
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Zwar hat sich ein Rechtsanwalt über den Stand der Rechtsprechung zu unterrichten (BGH Beschlüsse vom 11.4.2013 - VII ZB 43/12 - NJW 2013, 1966 f; vom 28.9.1998 - II ZB 19/98 - NJW 1999, 60 und vom 20.12.1978 - IV ZB 115/78 - NJW 1979, 877) .
  • BGH, 08.10.1992 - IX ZR 98/91

    Haftung des Rechtsanwalts bei Vertragsprüfung - Sittenwidrige Verfallklausel in

    Über diese Rechtsprechung hätten die Beklagten sich unterrichten können und müssen, wenn sie es übernahmen, einen Vertrag rechtlich zu überprüfen, der unter anderem den Eintritt in eine Bierbezugsverpflichtung zum Inhalt hatte (vgl. BGH, Urt. v. 10. Dezember 1957 - VIII ZR 243/56, NJW 1958, 825; Beschl. v. 18. April 1958 - IV ZB 44/58, VersR 1958, 382; v. 20. Dezember 1978 - IV ZB 115/78, NJW 1979, 877; Urt. v. 29. März 1983 - VI ZR 172/81, NJW 1983, 1665; OLG Düsseldorf VersR 1988, 1048, 1049 [OLG Düsseldorf 18.09.1986 - 8 U 72/85]; Vollkommer, Anwaltshaftungsrecht Rdn. 129 ff, 133 ff).
  • OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93

    Neufassung eines Streitwertbeschlusses wegen eines Rechtsfehlers

    Die Rechtsprechung fordert vom Rechtsanwalt insoweit, daß er sich über den jeweiligen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus den einschlägigen Fachzeitschriften laufend informiert (vgl. BGH NJW 1979, 877).
  • OLG Koblenz, 02.04.2003 - 1 U 438/02

    Rechtsnatur eines Steuerberatungsvertrages

    Dies als allgemeinen Sorgfaltsmaßstab aufzustellen, würde eine Überforderung darstellen (BGH NJW 1979, 877 [BGH 20.12.1978 - IV ZB 115/78] ).

    Es gehört aber jedenfalls zu den allgemeinen Berufs- und Sorgfaltspflichten eines Steuerberaters, sich neben der Gesetzgebung und dem Bundessteuerblatt auch wenigstens mit Hilfe der gängigsten Fachzeitschrift, wie sie die Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" darstellt, über die steuerrechtliche Rechtsprechung zu informieren (vgl. Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, Bd. 2: Zivil- und steuerrechtliche Haftung, 55. Ergänzungslieferung Mai 1997, Rn. I 7 ff m. w. N. sowie BGH VersR 1971, 1144; 1974, 1108, 1110 und 1977, 835 sowie zur Dauer der Karenzzeit BGH Rechtspfleger 1959, 49, NJW 1979, 877 [BGH 20.12.1978 - IV ZB 115/78] und Beschluss vom 7. Februar 1979 - IV ZB 118/87).

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2005 - 3 W 168/05

    Wohnungseigentumsverfahren in Rheinland-Pfalz: Verschulden des auswärtigen

    Im vorliegenden Fall dürfte als weiteres Verschuldenselement hinzukommen, dass vor Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde die vorerwähnte Entscheidung des Senats vom 9. Februar 2005 u.a. im Heft Nr. 20 der NJW vom 16. Mai 2005 und im Heft Nr. 12 der MDR vom 20. Juni 2005 (dort S. 707) veröffentlicht worden war und den Rechtsanwalt die Berufspflicht trifft, zumindest eine allgemeine juristische Fachzeitschrift regelmäßig und zeitnah zu ihrem Erscheinen auszuwerten (vgl. etwa BGH NJW 1979, 877).
  • OLG Jena, 24.03.2004 - 3 U 132/03

    Amtspflichtverletzung wegen verspäteter Erteilung einer Baugenehmigung;

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  • BGH, 09.05.1980 - IVb ZB 581/80

    Beschwerden gegen die in einem Eheurteil enthaltenen Entscheidungen über

    Hierzu sind, da die Zulässigkeit der Erstbeschwerde von Amts wegen zu prüfen ist, auch noch im Verfahren über die weitere Beschwerde neue Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1979, 222 = NJW 1979, 877; VersR 1979, 937).

    Er muß sich jedoch anhand einer allgemeinen juristischen Fachzeitschrift, in der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in angemessener Zeit veröffentlicht wird, jeweils unverzüglich über die höchstrichterliche Rechtsprechung informieren (BGH FamRZ 1979, 222 = NJW 1979, 877; MDR 1979, 652 = VersR 1979, 375).

  • OLG Stuttgart, 21.10.2011 - 16 UF 277/09

    Abänderung des Aufstockungsunterhalts: Präklusion des Befristungseinwandes ab

  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 16 UF 277/09

    Abänderung des Aufstockungsunterhalts: Präklusion des Befristungseinwandes ab

  • BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden des Rechtsanwaltes - Bürokraft - Zurechnung des

  • OLG Zweibrücken, 07.09.2005 - 3 W 173/05

    Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung

  • OLG Hamm, 17.04.2009 - 25 U 86/08

    Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte steuerliche Beratung im Zusammenhang

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZB 147/78

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - Rechtzeitigkeit

  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 40/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84

    Zurückweisung einer Berufung in Sachen Zahlung einer Klagesumme; Fahrlässige

  • BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78

    Zuständiges Berufungsgericht für übergeleitete gesetzliche Unterhaltsansprüche

  • OLG München, 06.03.1997 - 24 U 445/96
  • OLG Braunschweig, 10.12.1992 - 1 U 23/92

    Gesamtschuldnerische Haftung von Anwaltssozii wegen einer positiven

  • OLG Düsseldorf, 03.07.1981 - 5 UF 6/81
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1978 - II ZB 12/78   

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https://dejure.org/1978,1771
BGH, 11.12.1978 - II ZB 12/78 (https://dejure.org/1978,1771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Verschuldens eines anderen Anwaltes als des Bevollmächtigten bei interner Übertragung der Sache zur selbstständigen Bearbeitung auf den anderen Anwalt - Zurechnung des Verschuldens bei Übertragung einer untergeordneten Tätigkeit durch den Bevollmächtigten ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 232
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.1976 - IV ZB 2/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 11.12.1978 - II ZB 12/78
    Dem Verschulden des Bevollmächtigten steht zwar dasjenige eines anderen Rechtsanwalts gleich, wenn diesem intern die Sache zur selbständigen Bearbeitung übertragen war (vgl. BGH Beschl. vom 20.03.1967 - VII ZB 10/66 = LM ZPO 232 (Ca) Nr. 23; vom 28.06.1971 - III ZB 28/70 = VersR 1971, 934; vom 05.10.1972 - VII ZB 13/72 = VersR 1973, 38; vom 28.04.1976 - IV ZB 2/76 = VersR 1976, 884 und Urteil vom 28.05.1974 - VI ZR 145/73 = VersR 1974, 1000).
  • BGH, 03.07.1978 - II ZB 9/77

    Sinn und Zweck eines Nachtbriefkastens bei Gerichten - Einhaltung der Bedienung

    Auszug aus BGH, 11.12.1978 - II ZB 12/78
    Wegen des Sach- und Streitstands wird auf den Beschluß des Senats vom 3. Juli 1978 - II ZB 9/77 = VersR 1978, 960 Bezug genommen.
  • BGH, 28.06.1971 - III ZB 28/70

    Juristischer Mitarbeiter - Fehlende Zulassung - Vertreter - Selbständige

    Auszug aus BGH, 11.12.1978 - II ZB 12/78
    Dem Verschulden des Bevollmächtigten steht zwar dasjenige eines anderen Rechtsanwalts gleich, wenn diesem intern die Sache zur selbständigen Bearbeitung übertragen war (vgl. BGH Beschl. vom 20.03.1967 - VII ZB 10/66 = LM ZPO 232 (Ca) Nr. 23; vom 28.06.1971 - III ZB 28/70 = VersR 1971, 934; vom 05.10.1972 - VII ZB 13/72 = VersR 1973, 38; vom 28.04.1976 - IV ZB 2/76 = VersR 1976, 884 und Urteil vom 28.05.1974 - VI ZR 145/73 = VersR 1974, 1000).
  • BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Nur wenn ein Anwalt als bloßer Hilfsarbeiter der Praxis tätig geworden ist, wird ein Verschulden dem Prozeßbevollmächtigten und damit der Partei nicht zugerechnet (BGH VersR 1979, 232; 1978, 665; 1974, 365 und 1000).

    Bei diesen Aufgaben handelte es sich nicht um untergeordnete Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt ohne weiteres durch sein geschultes Büropersonal erledigen lassen darf (BGH VersR 1979, 232).

  • BGH, 02.04.1981 - III ZB 1/81

    Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Nur wenn ein Anwalt als bloßer Hilfsarbeiter der Praxis tätig geworden ist, wird ein Verschulden dem Prozeßbevollmächtigten und damit der Partei nicht zugerechnet (BGH VersR 1979, 232; 1978, 665; 1974, 365 und 1000).

    Bei diesen Aufgaben handelte es sich nicht um untergeordnete Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt ohne weiteres durch sein geschultes Büropersonal erledigen lassen darf (BGH VersR 1979, 232).

  • BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist durch

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat allerdings in einem Beschluß vom 11. Dezember 1978 - II ZB 12/78 - VersR 1979, 232 - angenommen, wenn die erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zunächst ein Kurzgutachten über die Aussichten einer Berufung nur von einem einzelnen Sozietätsmitglied erbeten hätten, das allein beim Berufungsgericht zugelassen sei, dann könne nicht die gesamte Sozietät sondern allein dieses Mitglied als mit der Durchführung der Berufung beauftragt angesehen werden; wenn dieser Bevollmächtigte einem anderen Sozietätsmitglied eine bloß untergeordnete Tätigkeit überlasse, die nicht zu der von ihm auszuführenden juristischen Sachbehandlung gehöre, die er vielmehr ohne weiteres durch sein Büropersonal erledigen lassen könne, bestehe kein Grund, der Partei ein bei dieser Tätigkeit entstandenes Versehen wie ein eigenes Verschulden zuzurechnen.
  • BFH, 03.10.1985 - V B 88/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten läge nur vor, wenn er den - als Bürokraft eingesetzten - angestellten Steuerberater nicht ordnungsgemäß überwacht hätte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Oktober 1984 9 C 453.82, Bayerische Verwaltungsblätter 1985, 187; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluß vom 11. Dezember 1978 II ZB 12/78, VersR 1979, 232).
  • LAG Hessen, 03.05.1988 - 4 TaBV 47/87

    Mitbestimmung bei Eingruppierung eines Arbeitnehmers in ein tarifliches

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  • BFH, 15.02.1984 - II R 57/83

    Wiedereinsetzung - Fristversäumnis

    Auf den vom Bundesgerichtshof am 11. Dezember 1978 II ZB 12/78 (Versicherungsrecht 1979, 232) entschiedenen Rechtsstreit kann sich der Kläger deshalb nicht mit Erfolg berufen, weil in dem dortigen Fall der Anwalt, der die Übermittlung der Berufungsbegründungsschrift übernommen hatte, kein Prozeßbevollmächtigter des damaligen Klägers war.
  • BFH, 13.03.1997 - III B 185/96

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Die Ehefrau des Prozeßbevollmächtigten des Klägers, auf deren Handlungsweise es unmittelbar zurückzuführen ist, daß die vom FG nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Frist nicht beachtet worden ist, ist allerdings nicht deshalb als Vertreterin des Klägers anzusehen, weil sie nach § 53 der Bundesrechtsanwaltsordnung bestellte anwaltliche Vertreterin des vom Kläger selbst zu seinem Vertreter bestellten Prozeßbevollmächtigten war, sofern sie der Prozeßbevollmächtigte des Klägers in der Streitsache wie eine bloße Bürohilfskraft eingesetzt hat (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 11. Dezember 1978 II ZB 12/78, Versicherungsrecht 1979, 232, und vom 1. April 1992 XII ZB 21/92, NJW-Rechtsprechungs- Report Zivilrecht 1992, 1019).
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZB 17/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Das Oberlandesgericht führt hierzu aus, eine Partei müsse sich auch das Verschulden eines nicht beim Oberlandesgericht zugelassenen Sozius ihres Prozeßbevollmächtigten anrechnen lassen, der es übernommen habe, die Berufungsbegründung rechtzeitig beim Oberlandesgericht abzugeben, und stützt sich hierbei auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1978 - VII ZB 14/77 - VersR 1978, 669, 670. Demgegenüber macht die sofortige Beschwerde unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 1978 - II ZB 12/78 - VersR 1979, 232 geltend, auch das Verschulden eines derselben Sozietät angehörenden Rechtsanwalts stehe dem Verschulden des Bevollmächtigten nicht gleich, wenn der Bevollmächtigte ihm nur eine untergeordnete Tätigkeit überlassen habe, etwa die Abgabe eines fristwahrenden Schriftsatzes bei Gericht.
  • OLG München, 08.03.1993 - 5 U 6217/92

    Status des Rechtsanwalts als Bevollmächtigter i.S. von § 85 Abs. 2 ZPO auch bei

    Als Vertreter einer Partei ist aber nach ständiger Rechtsprechung auch ein Rechtsanwalt anzusehen, der als Angestellter des Prozeßbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung des Rechtsstreits betraut worden ist; dabei kommt es nicht darauf an, ob der tätig gewordene Anwalt bei dem Gericht zugelassen war, bei dem eine Rechtshandlung vorgenommen werden mußte (vgl. BGH, VersR 1979, 232; 1982, 71; 1984, 443; 1992, 1421).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 53/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist -

    Ebensowenig wie eine Partei Fehler von Kanzleikräften gegen sich gelten lassen muß, sofern ihr Prozeßbevollmächtigter diese nur sorgfältig ausgewählt, geschult und überwacht hat, ebensowenig besteht Grund, der Partei das bei der Botentätigkeit entstandene Versehen wie ein eigenes Verschulden zuzurechnen, wenn diese Tätigkeit von einem - nicht von der Partei beauftragten - Rechtsanwalt übernommen worden ist (BGH Beschluß vom 11. Dezember 1978 - II ZB 12/78 = VersR 1979, 232).
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